Kirchenmusik ist die in erster Linie für die Liturgie bestimmte Musik. Sie ist ein integrierender Bestandteil der Liturgie. Ihr Zweck ist es, der Ehre Gottes und der Heiligung und Erbauung der Gläubigen zu dienen (“Die überlieferte Musik der Gesamtkirche stellt einen Reichtum von unschätzbarem Wert dar, ausgezeichnet unter allen übrigen künstlerischen Ausdrucksformen vor allem deshalb, weil sie als der mit dem Wort verbundene gottesdienstliche Gesang einen notwendigen und integrierenden Bestandteil der feierlichen Liturgie ausmacht.” Sacrosanctum concilium Art. 112). Als Liturgische Musik ist sie eng mit der Liturgie verbunden.
Was ist ein Gottesdienst ohne Musik? Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker stehen haupt- oder nebenamtlich im Dienst der Pfarrei. Bei Gottesdiensten und …